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Originally Posted by dr. orange
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Originally Posted by The girl next door
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Originally Posted by digitalgeist
OK, so you buy the TI at the store, which gives you a 30 day return policy.
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2 years here in Germany.....its a new thing to support consumers
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nah, TGND, that's not the same. 1 month return policy, 2-3 years warranty
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Looks like were both wrong 6 months return policy, 2-3 years warranty
But even if you can
prove it is not working properly within 2 years of Purchase you can still return your Ti for a full refund..
III. Keine Verj?hrung der Gew?hrleistung
Verj?hrung hat zur Konsequenz, dass die betreffenden Anspr?che - hier die Gew?hrleistungsanspr?che - gerichtlich nicht mehr durchsetzbar sind.
Die regelm??ige Verj?hrungsfrist f?r Gew?hrleistungsanspr?che betr?gt 2 Jahre (? 438 Abs. 1 Nr.3 BGB), sie betrifft den Kauf beweglicher Sachen. Hat der Verk?ufer den Mangel arglistig verschwiegen, gilt gem. ? 438 Abs.3 BGB die regelm??ige Verj?hrungsfrist des ? 195 BGB von 3 Jahren.
Die Verj?hrung beginnt mit der Ablieferung der Sache.
Der Begriff "Ablieferung" wird von der Rechtsprechung so ausgelegt, dass dem K?ufer die Kaufsache ?berlassen wird, so dass er die M?glichkeit hat, sie zu untersuchen und ggf. bestehende M?ngel festzustellen.
Bei der vereinbarten Anlieferung durch den Verk?ufer ist diese Voraussetzung daher gegeben, wenn die Kaufsache dem K?ufer an seinem Wohnsitz ausgeh?ndigt oder (bei Montagevereinbarung) bei ihm aufgestellt worden ist. Holt der K?ufer die Sache selbst ab, dann l?uft die Frist mit der Aush?ndigung an den K?ufer am Verkaufsort (z.B. dem Lager des Verk?ufers).
Die Verj?hrungsfrist muss im Zusammenhang mit der rechtlichen Konstruktion der Gew?hrleistung gesehen werden. Die Gew?hrleistungsregelung geht davon aus, dass der Mangel bereits bei der ?bergabe vorhanden ist (vgl. auch ? 434 Abs.1 BGB). Grundgedanke der Gew?hrleistung ist also nicht, dass der Verk?ufer f?r einen bestimmten Zeitraum f?r die Funktionst?chtigkeit der Sache haftet, sondern, dass er f?r einen bei der ?bergabe an den K?ufer vorhandenen Mangel einsteht.
Hierin liegt auch der Unterschied zwischen Gew?hrleistung und Garantie. Bei der (zus?tzlichen) Garantie sichert der Verk?ufer und/oder Hersteller zu, dass die gekaufte Sache f?r einen bestimmten Zeitraum und bei normalem Gebrauch funktionst?chtig ist und verspricht im Falle des Versagens bestimmte Leistungen zu erbringen, die die Funktionst?chtigkeit der Sache wieder herstellen.
Wegen dieser Besonderheit der Gew?hrleistung sollte der K?ufer die M?ngelfreiheit der Ware bei der Ablieferung pr?fen, um M?ngel zu erkennen. Allerdings erleichtert der Gesetzgeber dem K?ufer beim Verbrauchsg?terkauf (s.oben) den Nachweis, dass der Mangel schon beim ?bergang der Sache auf den K?ufer vorhanden war ganz erheblich.
Gem. ? 476 BGB gilt f?r Verbrauchsg?terk?ufe n?mlich eine sog. Beweislastumkehr. Tritt der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach dem Gefahr?bergang (in der Regel der ?bergabe der Sache an den K?ufer) auf, so wird vermutet, dass die Sache von vornherein mangelhaft war. Der K?ufer braucht dann nicht die Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der ?bergabe beweisen, sondern der Verk?ufer muss - will er den Gew?hrleistungsanspruch abwehren - seinerseits die Mangelfreiheit bei ?bergabe beweisen. Diese kann sich aus der Art der Sache aber auch aus der Art des Mangels (etwa beim Kauf von Tieren, die sp?ter erkranken) ergeben.
Jedoch gilt dies gilt nur f?r Verbrauchsg?terk?ufe , nicht also z.B. f?r Verk?ufe unter Privatleuten und auch nur f?r die ersten 6 Monate nach ?bergabe an den K?ufer, danach tr?gt der K?ufer die Beweislast. Daher ist es wichtig, m?glichst schnell die gekaufte Sache auf M?ngel zu untersuchen.
Macht der K?ufer Gew?hrleistungsanspr?che gerichtlich geltend, ist der Lauf der Verj?hrung gehemmt, die Frist l?uft also (zun?chst) nicht weiter. Gleiches gilt f?r den Zeitraum, in dem zwischen K?ufer und Verk?ufer ?ber die Anerkennung des Anspruchs verhandelt wird, und zwar so lange, bis eine Partei die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert (vgl. ?? 203,204,209